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Dürfen
wir Streiken
Haben
Auszubildende ein Streikrecht?
Fakt ist: Azubis
haben Streikrecht!
     
Ist doch
logisch: Auch Ausbildungsbedingungen werden in Tarifverträgen
geregelt, z. B. wird die Ausbildungsvergütung regelmäßig
in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen vereinbart. Dich dafür
einzusetzen, ist dein Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz
(Koalitionsrecht) - auch wenn du dafür streikst. Auch das
Berufsbildungsgesetz schließt ein Streikrecht für Azubis
nicht aus, zumal deine Streikbeteiligung dein Ausbildungsziel nicht
gefährdet.
Im
Gegenteil: durch deine Streikerfahrung lernst du schon als
Auszubildende/r die Realitäten des Arbeitslebens kennen.
Merke:
Für dich gilt, was für alle Arbeitnehmer gilt: Streiken
darf nur, wer von der IG Metall dazu aufgerufen wurde. Wenn die IG
Metall auch die Azubis - z. B. über ein Flugblatt -ausdrücklich
zum Streik aufruft, geht die Post ab.
Darf
dich der Arbeitgeber für deine Streikteilnahme bestrafen?
Nein - bei
Einhaltung der Regeln, kann dich der Arbeitgeber nicht für eine
Streikteilnahme bestrafen. Streik ist dein gutes Recht! Der
Arbeitgeber ist aber berechtigt, dir bei Warnstreiks die Zeit
anteilig von deiner Ausbildungsvergütung abzuziehen. Bei
richtigen Streiks erhältst du als Mitglied die Unterstützung
der IG Metall.
Wenn der
Arbeitgeber auf die Abzüge verzichtet, weil z. B. die Änderungen
der Abrechnungen mehr kosten, nicht daran rühren. Wenn du ein
Gleitzeitkonto hast, darf dir der Arbeitgeber die gestreikte Zeit
nicht von deinem Gleitzeitkonto ab ziehen. Dies geht nur mit deiner
Zustimmung oder über eine Betriebsvereinbarung.
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