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Samstag, 19. Mai 2012





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JAV und Arbeitskampf

Wenn ein Lohn- und Gehaltstarif vertrag bzw. Entgelttarifvertrag ausläuft, beginnen Tarifverhandlungen zwischen Unternehmensverband und IG Metall um einen neuen Tarifvertrag. Die Ausbildungsvergütungen und auch die Übernahme von Azubis nach Ausbildungsende sind Teil dieser Verhandlungen. Wir müssen über entsprechende Aktionen auf die Unternehmensverbände Druck ausüben, damit ein akzeptabler Tarifvertrag zustande kommt. Daher kommt es während der Verhandlungen zu zeitlich befristeten Warnstreiks und im Notfall sogar zur Urabstimmung und „richtigen“ Streiks.

Beeinflusst ein Arbeitskampf deine Rolle als JAVi?

Auch wenn du Mitglied der JAV bist, darfst du dich aktiv an Arbeitskämpfen beteiligen. Als Gewerkschaftsmitglied kannst du einen Streik mitorganisieren, dich als Streikposten betätigen und auch in der Streikleitung aktiv sein. Du darfst es allerdings nicht in deiner Eigenschaft als JAVi tun.


Ruht die JAV-Arbeit während eines Arbeitskampfes?

Nein - denn die JAV als Gremium bleibt auch während eines Arbeitskampfes bestehen und hat seiner JAV-Arbeit nachzugehen. Als JAVi ändert sich nichts an deinen Rechten und Pflichten, selbst wenn du dich als Metaller/in aktiv am Arbeitskampf beteiligst. Allerdings musst du deine Rolle als JAVi sauber trennen von deiner Rolle als Metaller/in. Du darfst niemals als JAVi die Azubis zum Streik aufrufen - als Metaller/in ja!!!

Das hört sich zwar komisch an, aber so ist das Recht.

 

 
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