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JAV und gewerkschaftliche Betätigung |
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Auch
im Betrieb ist die IG Metall wichtig!
JAV und gewerkschaftliche Betätigung
Darfst
du dich im Betrieb gewerkschaftlich betätigen?
Natürlich
darfst du dich gewerkschaftlich betätigen, auch wenn du JAVi
bist. Du musst nur aufpassen, dass du deine unterschiedlichen Rollen
als JAVi und als Gewerkschaftsmitglied nicht durcheinander bringst -
also wie beim Streik.
Als JAVi darfst du
z.B. im Rahmen einer allgemeinen Information an die Auszubildenden
über die IG Metall-Aktivitäten im Betrieb, über eine
laufende Tarifrunde und über die bei dir im Betrieb geltenden
Tarifverträge berichten.
Als aktive/r
Metaller/in kannst du im Betrieb auch (Mitglieder) Werbung betreiben
und gewerkschaftliche Informationen an die Auszubildenden, bringen.
Dazu gehören z.B.:
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Aushänge am
sogenannten „schwarzen Brett“.(Wenn es noch keine solchen
Anschlagbretter gibt, dann bittet ihr als JAV euren Betriebsrat,
dafür zu sorgen, dass der Arbeitgeber solche Anschlagbretter in
ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Überlegt,
wieviel Bretter ihr braucht und wo sie angebracht werden sollen
Darauf
musst du achten:
Ob du dich während deiner
Arbeitszeit gewerkschaftlich betätigen darfst oder nicht, ist
unter Juristen/innen umstritten. Auf alle Fälle kannst du vor
Beginn und nach dem Ende deiner Arbeitszeit, sowie in deinen Pausen
gewerkschaftlich arbeiten. Manchmal gibt es betriebliche Regelungen
zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber für die gewerkschaftliche
Betätigung während der Arbeitszeit. Erkundige dich einfach
bei deinem Betriebsrat.
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