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Wir schützen die Azubis, wer schützt uns?
Dein Recht auf Übernahme!!
Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern nach der Ausbildung
Wichtig:
Wir sind keine Bittsteller! In § 78a BetrVG ist geregelt, dass JAVis nach der Ausbildung unbefristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden müssen ( ... Schutz vor Willkür). Will das Unternehmen ein JAV-Mitglied nicht übernehmen, muss es dies spätestens 3 Monate vor Ende der Ausbildung dem Azubi mitteilen.
Achtung!
Auch wenn das Unternehmen keine entsprechende Mitteilung macht, gilt:
Jedes einzelne JAV-Mitglied muss innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung als Person schriftlich die unbefristete Weiterbeschäftigung verlangen. Erst dann entsteht ein Anspruch auf Übernahme und gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Tipp!
Den Antrag erst kurz vor dem letzten Prüfungstag stellen, dann hat das Unternehmer weniger Zeit, beim Arbeitsgericht die „Unzumutbarkeit“ der Übernahme zu beantragen!
Also → Von dem Schreiben eine Kopie machen und den Empfang bestätigen lassen! Deine IG Metall lässt dich nicht im Stich! Infos und Unterstützung gibt’s bei deiner Verwaltungsstelle!
Alle notwendigen Hinweise zur Gesetzeslage und Rechtsprechung lest ihr im Kapitel "Der Tanz mit den Paragraphen"
Hier gehts zum Download vom Musterantrag
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