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Wissen ist Macht!
JAV
und Bildung
Es
sind jede Menge Aufgaben, die euch der Gesetzgeber vorgibt (siehe
Aufgaben der JAV). Diese wollen erfahren und gelernt sein.
Hierbei bekommt ihr
natürlich die notwendige Unterstützung durch die IG Metall.
Speziell für
JAVis gibt es ein Super- Bildungsangebot.
Dabei geht es nicht um
Bildung wie ihr sie noch aus der Schulzeit oder von der Berufsschule
her kennt. Keine Zensuren, keine Tests - es geht einfach darum, über
die Situation von Jugendlichen in Betrieben und allgemein in der
Gesellschaft nachzudenken und zu überlegen, wie die Dinge
stärker in unserem Sinne verbessert bzw. verändert werden
können.
Hierzu finden
regelmäßig:
zu allen
Arbeitsgebieten von JAVis und auch zu anderen Themen statt.
Für Schulungen
und Seminare, die ihr unmittelbar für die JAV Arbeit braucht,
muss euch der
Betrieb
unbegrenzt freistellen § 37 Abs. 6 BetrVG).
Dazu gehören alle
JAV-Grundlagenseminare. Der Betrieb muss das Entgelt weiter bezahlen
und auch die Fahrtkosten sowie die Kosten für das Seminar
übernehmen.
Den genauen Ablauf -
von der Einladung bis zum Seminar besuch - schildern wir am Ende
dieser Seite.
Kein Betrieb sieht es
gerne, wenn ein JAVi lange auf einem Seminar ist.
Aber es ist euer gutes
Recht! Es ist wesentlich effektiver für euch und eure Arbeit,
wenn ihr eine Woche am Stück zum Seminar fahrt.
Neben dem Angebot der
IG Metall gibt es noch eine ganze Reihe Schulungs- oder
Bildungsveranstaltungen, die von der obersten Arbeitsbehörde als
geeignet für die Weiterbildung von Interessenvertretern
anerkannt wurden. Diese könnt ihr natürlich auch besuchen.
Solltest du neu
gewählt sein und noch keine Seminare besucht haben, empfehlen
wir folgende:
Seminar geht es darum,
sich mit anderen Auszubildenden und JAVís über die
Situation im Betrieb, aber auch in der Gesellschaft auszutauschen.
Dabei reicht die Spannbreite von betrieblichen Alltagsproblemen
(ausbildungsfremde Tätigkeiten, Übernahme, Anzahl der
Ausbildungsplätze etc.) bis zu gesellschaftlichen
Fragestellungen (Ökologie, Antirassismus, Frieden
etc.).Freistellung nach § 37 Abs. 7 S. 2
BetrV
Nach dem Gesetz könnt
ihr in einer Wahlperiode von 2 Jahren 3 Wochen für Bildung
freigestellt werden (§ 37 Abs. 7 S.1
BetrVG).
Wenn ihr das erste Mal
gewählt worden seid, sogar 4 Wochen (§
37 Abs. 7 S. 2 BetrVG). Dieser Anspruch gilt zusätzlich
zu den Seminaren nach §37 Abs. 6 BetrVG.
Auch hier muss der
Betriebsrat die Freistellung „rechtzeitig“
beschließen und beantragen. Der Chef muss euch dann unter
Fortzahlung der Bezüge freistellen. Die Seminarkosten braucht er
allerdings nicht zu übernehmen. Wenn es sich um IG
Metall-Seminare handelt
Welche Seminare,
Tagesschulungen oder Wochenendseminare angeboten werden, erfährst
du in der IG Metall Verwaltungsstelle.
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