IG-Metall Jugend Nürnberg
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Samstag, 19. Mai 2012





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Wissen ist Macht!

 

 


JAV und Bildung



 

 

Es sind jede Menge Aufgaben, die euch der Gesetzgeber vorgibt (siehe Aufgaben der JAV). Diese wollen erfahren und gelernt sein.

Hierbei bekommt ihr natürlich die notwendige Unterstützung durch die IG Metall.

Speziell für JAVis gibt es ein Super- Bildungsangebot.

Dabei geht es nicht um Bildung wie ihr sie noch aus der Schulzeit oder von der Berufsschule her kennt. Keine Zensuren, keine Tests - es geht einfach darum, über die Situation von Jugendlichen in Betrieben und allgemein in der Gesellschaft nachzudenken und zu überlegen, wie die Dinge stärker in unserem Sinne verbessert bzw. verändert werden können.

Hierzu finden regelmäßig:

  • Tagesschulungen

  • Wochenendseminare

  • Wochenseminare

zu allen Arbeitsgebieten von JAVis und auch zu anderen Themen statt.

Für Schulungen und Seminare, die ihr unmittelbar für die JAV Arbeit braucht, muss euch der

Betrieb unbegrenzt freistellen § 37 Abs. 6 BetrVG).

Dazu gehören alle JAV-Grundlagenseminare. Der Betrieb muss das Entgelt weiter bezahlen und auch die Fahrtkosten sowie die Kosten für das Seminar übernehmen.

Den genauen Ablauf - von der Einladung bis zum Seminar besuch - schildern wir am Ende dieser Seite.

Kein Betrieb sieht es gerne, wenn ein JAVi lange auf einem Seminar ist.

Aber es ist euer gutes Recht! Es ist wesentlich effektiver für euch und eure Arbeit, wenn ihr eine Woche am Stück zum Seminar fahrt.

Neben dem Angebot der IG Metall gibt es noch eine ganze Reihe Schulungs- oder Bildungsveranstaltungen, die von der obersten Arbeitsbehörde als geeignet für die Weiterbildung von Interessenvertretern anerkannt wurden. Diese könnt ihr natürlich auch besuchen.

Solltest du neu gewählt sein und noch keine Seminare besucht haben, empfehlen wir folgende:

 

  • JAV I-Seminar der IG Metall mit der Dauer von einer Woche. Beim JAV-Seminar geht es um Grundlagen für die JAV-Arbeit. Also das, was in dieser Arbeitshilfe beschrieben wird. Ein Muss für alle JAVis. Feistellung nach §37 Abs. 6 BetrVG

  • Jugend I-Seminar der IG Metall mit der Dauer von einer Woche. Bei diesem

Seminar geht es darum, sich mit anderen Auszubildenden und JAVís über die Situation im Betrieb, aber auch in der Gesellschaft auszutauschen. Dabei reicht die Spannbreite von betrieblichen Alltagsproblemen (ausbildungsfremde Tätigkeiten, Übernahme, Anzahl der Ausbildungsplätze etc.) bis zu gesellschaftlichen Fragestellungen (Ökologie, Antirassismus, Frieden etc.).Freistellung nach § 37 Abs. 7 S. 2 BetrV

 

                                                                    

 

Nach dem Gesetz könnt ihr in einer Wahlperiode von 2 Jahren 3 Wochen für Bildung freigestellt werden (§ 37 Abs. 7 S.1 BetrVG).

Wenn ihr das erste Mal gewählt worden seid, sogar 4 Wochen (§ 37 Abs. 7 S. 2 BetrVG). Dieser Anspruch gilt zusätzlich zu den Seminaren nach §37 Abs. 6 BetrVG.

Auch hier muss der Betriebsrat die Freistellung „rechtzeitig“ beschließen und beantragen. Der Chef muss euch dann unter Fortzahlung der Bezüge freistellen. Die Seminarkosten braucht er allerdings nicht zu übernehmen. Wenn es sich um IG Metall-Seminare handelt

Welche Seminare, Tagesschulungen oder Wochenendseminare angeboten werden, erfährst du in der IG Metall Verwaltungsstelle.



 
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