IG-Metall Jugend Nürnberg
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Mittwoch, 8. Februar 2012





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Nur gemeinsam sind wir stark

                                                            


Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

 

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und Sitzungsteilnahme an den BR Sitzungen
Ein JAV Vertreter nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil Geht’s überwiegend um Regelungen für Auszubildende bzw. die Ausbildung, dann nehmen alle JAVi´s an der BR Sitzung Teil


Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und Teilnahme an Sitzungen:
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung aller Arbeitnehmer/innen, auch der Azubis. Dennoch seid ihr als JAVis nicht nur ein „Anhängsel“ des Betriebsrats. Die JAV ist ein eigenständiges Gremium mit eigenen Aufgaben und Rechten. Dieses eigene Gremium für die Jugendlichen und Azubis gibt es, damit sichergestellt wird, dass eure speziellen Interessen in der Betriebsratsarbeit berücksichtigt werden. Als JAVis müsst ihr aber auf jeden Fall eure Arbeit mit dem Betriebsrat abstimmen.

Wichtig ist die Zusammenarbeit, da nur so eine gemeinsame Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen hinhaut. Eine Spaltung zwischen Jung und Alt“ wäre für die Durchsetzung unserer Interessen ziemlich blöd.

Natürlich wollen wir den Betriebsrat für unsere guten Ideen gewinnen. Das bedeutet aber auch, dass wir nicht gleich aufgeben, wenn der Betriebsrat mal „Nein“ sagt. Wir sagen unsere Meinung und versuchen, andere mit guten Argumenten zu überzeugen. Bereits vor einer Betriebsratssitzung ist es sinnvoll und notwendig mit dem Betriebsrat zu reden. Hier darf es ruhig mal ‘qualmen’!.

Wie sieht nun die Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat aus?
Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrates. Eine/r aus der JAV (in der Regel Vorsitzen de/r) hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen. Der Betriebsrat muss euch einladen.

Kann die Person nicht teilnehmen (wegen Berufsschule, Urlaub o. ä.), so hat ein/e Vertreter/in (bei Einzel-JAV: ein Ersatzmitglied) Teilnahmerecht an der Sitzung (§67 Absatz 1 S. 1 BetrVG).

Leider sagt die Tagesordnung der Betriebsratssitzung nicht immer auf den ersten Blick, ob alle Jugendlichen und Azubis bei einem Thema betroffen sind. Sind sie es, muss die gesamte JAV eingeladen werden.

Das Stimmrecht in Betriebsratssitzungen:
Werden im Betriebsrat Beschlüsse gefasst, die überwiegend Jugendliche und Auszubildende betreffen, haben alle JAV-Mitglieder volles Stimmrecht. Für die JAV heißt das, dass sie nicht nur zu dieser Sitzung komplett eingeladen werden muss und auch alle teilnehmen sollten. Sind „überwiegend“ die Jugendlichen und Azubis betroffen, stimmt die JAV mit ab. Der Begriff „überwiegend“ ist zahlenmäßig zu verstehen. Also, der Beschluss muss zahlenmäßig mehr Jugendliche und Azubis als andere Arbeitnehmer betreffen.

 
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