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Nur gemeinsam sind wir stark
Zusammenarbeit
mit dem Betriebsrat
Zusammenarbeit
mit dem Betriebsrat und Sitzungsteilnahme an den BR Sitzungen
Ein
JAV Vertreter nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil
Geht’s überwiegend um Regelungen für Auszubildende bzw.
die Ausbildung, dann nehmen alle JAVi´s an der BR Sitzung Teil
Zusammenarbeit
mit dem Betriebsrat und Teilnahme an Sitzungen:
Der
Betriebsrat ist die Interessenvertretung aller Arbeitnehmer/innen,
auch der Azubis. Dennoch seid ihr als JAVis nicht nur ein „Anhängsel“
des Betriebsrats. Die JAV ist ein eigenständiges Gremium mit
eigenen Aufgaben und Rechten. Dieses eigene Gremium für die
Jugendlichen und Azubis gibt es, damit sichergestellt wird, dass eure
speziellen Interessen in der Betriebsratsarbeit berücksichtigt
werden. Als JAVis müsst ihr aber auf jeden Fall eure Arbeit mit
dem Betriebsrat abstimmen.
Wichtig ist die Zusammenarbeit, da
nur so eine gemeinsame Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen
hinhaut. Eine Spaltung zwischen „Jung
und Alt“ wäre für die
Durchsetzung unserer Interessen ziemlich blöd.
Natürlich
wollen wir den Betriebsrat für unsere guten Ideen gewinnen. Das
bedeutet aber auch, dass wir nicht gleich aufgeben, wenn der
Betriebsrat mal „Nein“
sagt. Wir sagen unsere Meinung und versuchen, andere mit guten
Argumenten zu überzeugen. Bereits vor einer Betriebsratssitzung
ist es sinnvoll und notwendig mit dem Betriebsrat zu reden. Hier darf
es ruhig mal ‘qualmen’!.
Wie
sieht nun die Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat aus?
Die
Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrates. Eine/r aus der JAV (in der
Regel Vorsitzen de/r) hat das Recht, an allen Sitzungen des
Betriebsrates teilzunehmen. Der Betriebsrat muss euch einladen.
Kann die Person nicht
teilnehmen (wegen Berufsschule, Urlaub o. ä.), so hat ein/e
Vertreter/in (bei Einzel-JAV: ein Ersatzmitglied) Teilnahmerecht an
der Sitzung (§67 Absatz 1 S. 1 BetrVG).
Leider sagt die
Tagesordnung der Betriebsratssitzung nicht immer auf den ersten
Blick, ob alle Jugendlichen und Azubis bei einem Thema betroffen
sind. Sind sie es, muss die gesamte JAV eingeladen werden.
Das
Stimmrecht in Betriebsratssitzungen:
Werden im
Betriebsrat Beschlüsse gefasst, die überwiegend Jugendliche
und Auszubildende betreffen, haben alle JAV-Mitglieder volles
Stimmrecht. Für die JAV heißt das, dass sie nicht nur zu
dieser Sitzung komplett eingeladen werden muss und auch alle
teilnehmen sollten. Sind „überwiegend“ die Jugendlichen und
Azubis betroffen, stimmt die JAV mit ab. Der Begriff „überwiegend“
ist zahlenmäßig zu verstehen. Also, der Beschluss muss
zahlenmäßig mehr Jugendliche und Azubis als andere
Arbeitnehmer betreffen.
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