Die Sitzungen dienen als Austausch zwischen den JAVi´s
Sitzungen
der JAV
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Wie
oft macht man denn Sitzungen?
Wie
lange dürfen sie dauern?
Was
ist während der Sitzung zu tun, zu besprechen?
Wen lädt man dazu ein?
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"Die
Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nach Verständigung des
Betriebsrates Sitzungen abhalten“ (§ 65 Abs. 2 BetrVG)
Die JAV
muss einen regelmäßigen Sitzungstermin vereinbaren.
Beispielsweise alle zwei Wochen dienstags vormittags - aber bitte
nicht seltener, denn sonst sammelt sich zuviel an. Über den
Beschluss, wann die Sitzung regelmäßig stattfindet,
unterrichtet ihr den Betriebsrat und den Unternehmer.
Die
Dauer der Sitzung hängt davon ab, wie viel es zu besprechen
gibt.
Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit
statt (§ 65 in Verbindung mit § 30 BetrVG). Der/die
JAV-Vorsitzende lädt alle zur Sitzung ein und legt die
Tagesordnung fest § 65 Abs. 2 iVm § 29 Abs. 2, 3,
4 BetrVG)
Die
Einladung
Der/die Betriebsratsvorsitzende bzw. das
zuständige BR- Mitglied wird zu jeder JAV Sitzung eingeladen und
die IG Metall auch.
Natürlich werden die Azubis z. B. durch
einen Aushang über die Sitzungstermine informiert
Hier
eine Mustereinladung mit Tagesordnung.
Das
Protokoll
Macht aber klar, dass ihr in der Sitzung eure
Ruhe braucht!
Protokoll der JAV-Sitzung Von jeder Sitzung
muss ein Protokoll erstellt werden
(§ 65 i. V. mit § 34
BetrVG), welches von der/dem Vorsitzenden und einem weiteren
JAV-Mitglied unterschrieben werden muss.
Hier
ein Musterprotokoll der JAV- Sitzung
Anwesenheitsliste
Ein weiteres wichtiges Dokument ist die
Anwesenheitsliste jeder Sitzung.
Mit ihr wird die Teilnahme auch
von Ersatzmitgliedern belegt, die dadurch besonderen Schutz z. B. bei
der Übernahme nach der Ausbildung genießen.
Die
Einladungen zu den Sitzungen und die Anwesenheitsliste dienen hierfür
als Beweis.
Hier
eine Musteranwesenheitsliste
Die Protokolle werden
natürlich sauber abgeheftet, damit immer alles für die JAV
und den BR belegbar ist.
Den Arbeitgeber gehen die
Sitzungsprotokolle nichts an; er hat kein Einsichtsrecht, es sei
denn, er hat auf eure Einladung hin an einem
bestimmten Teil der
Sitzung teilgenommen. Dann ist ihm auch dieser Teil als Ausschnitt
des Protokolls auszuhändigen (§ 34 Abs. 3 BetrVG).
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