IG-Metall Jugend Nürnberg
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Samstag, 19. Mai 2012





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Sitzungen der JAV Drucken
Die Sitzungen dienen als Austausch zwischen den JAVi´s

Sitzungen der JAV

                                                                                                                                                  

 


Wie oft macht man denn Sitzungen?

Wie lange dürfen sie dauern?

Was ist während der Sitzung zu tun, zu besprechen?

Wen lädt man dazu ein?

                                     


               
                
"Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nach Verständigung des Betriebsrates Sitzungen abhalten“ (§ 65 Abs. 2 BetrVG)


 
Die JAV muss einen regelmäßigen Sitzungstermin vereinbaren. Beispielsweise alle zwei Wochen dienstags vormittags - aber bitte nicht seltener, denn sonst sammelt sich zuviel an. Über den Beschluss, wann die Sitzung regelmäßig stattfindet, unterrichtet ihr den Betriebsrat und den Unternehmer.
 

Die Dauer der Sitzung hängt davon ab, wie viel es zu besprechen gibt.
Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt (§ 65 in Verbindung mit § 30 BetrVG). Der/die JAV-Vorsitzende lädt alle zur Sitzung ein und legt die
Tagesordnung fest  § 65 Abs. 2 iVm § 29 Abs. 2, 3, 4 BetrVG)

 

 

Die Einladung
Der/die Betriebsratsvorsitzende bzw. das zuständige BR- Mitglied wird zu jeder JAV Sitzung eingeladen und die IG Metall auch.
Natürlich werden die Azubis z. B. durch einen Aushang über die Sitzungstermine informiert

 

Hier eine Mustereinladung mit Tagesordnung

 

Das Protokoll
Macht aber klar, dass ihr in der Sitzung eure Ruhe braucht!
 Protokoll der JAV-Sitzung Von jeder Sitzung muss ein Protokoll erstellt werden
(§ 65 i. V. mit § 34 BetrVG), welches von der/dem Vorsitzenden und einem weiteren
JAV-Mitglied unterschrieben werden muss.

 

Hier ein Musterprotokoll der JAV- Sitzung
 

Anwesenheitsliste
Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Anwesenheitsliste jeder Sitzung.
Mit ihr wird die Teilnahme auch von Ersatzmitgliedern belegt, die dadurch besonderen Schutz z. B. bei der Übernahme nach der Ausbildung genießen.
Die Einladungen zu den Sitzungen und die Anwesenheitsliste dienen hierfür als Beweis.

 

Hier eine Musteranwesenheitsliste

 

Die Protokolle werden natürlich sauber abgeheftet, damit immer alles für die JAV und den BR belegbar ist.
Den Arbeitgeber gehen die Sitzungsprotokolle nichts an; er hat kein Einsichtsrecht, es sei denn, er hat auf eure Einladung hin an einem

bestimmten Teil der Sitzung teilgenommen. Dann ist ihm auch dieser Teil als Ausschnitt des Protokolls auszuhändigen (§ 34 Abs. 3 BetrVG).

 





 
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