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Deine Aufgaben als Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die
Jugend- und Auszubildendenvertretung hat folgende Aufgabe:
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Maßnahmen,
die den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern dienen,
insbesondere in Fragen der Berufsbildung und der Übernahme der
zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten in ein Arbeitsverhältnis
eim Betriebsrat zu beantragen; Maßnahmen zur Durchsetzung der
tatsächlichen Gleichstellung der in § 60 Abs. 1 (alle
Beschäftigten bis 18 und alle Azubis bis 25 Jahren) genannten
Arbeitnehmer entsprechend § 80 Abs. 1 Nr. 2a und 2b (Förderung
von Frauen und Familie) beim Betriebsrat zu beantragen;
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darüber
zu wachen, dass die zugunsten der in § 60 Abs. 1 genannten
Arbeitnehmer geltende Gesetze, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
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Anregungen
von in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern, insbesondere in
Fragen der Berufsbildung, entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt
erscheinen, beim Betriebsrat auf eine Erledigung hinzuwirken. Die
Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die betroffenen in §
60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer über den Stand und das
Ergebnis der Verhandlungen zu informieren;
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die Integration
ausländischer, in § 60 Abs. 1 genannter Arbeitnehmer im
Betrieb zu fördern und entsprechende Maßnahmen beim
Betriebsrat zu beantragen.
Zur
Durchführung ihrer Aufgaben ist die Jugend - und
Auszubildendenvertretung durch den Betriebsrat rechtzeitig und
umfassend zu unterrichten. Die Jugend - und Auszubildendenvertretung
kann verlangen, dass ihr der Betriebsrat die zur Durchführung
ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt (
§ 70 BetrVG.). Dies ist die Grundlage deine JAV - Arbeit. Im
weiteren Verlauf der Arbeitshilfe werden wir auch andere Paragrafen
des Betriebsverfassungsgesetzes, die deine Arbeit berühren, an
den Anfang der Kapitel stellen.
Als JAVi hast du also
darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen,
Unfallverhütungs-vorschriften, Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen für die von der JAV vertretenen
Beschäftigten eingehalten bzw. durchgeführt werden.
Gemeint
sind zum Beispiel:
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· Das
Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Geregelt sind hier alle Fragen rund um
die Ausbildung. Z.B. welche Pflichten hat der Azubi, was sind
ausbildungsfremde Tätigkeiten, wie lange dauert die Probezeit,
welche Abkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit
gibt es usw.
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·
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt alles für
Jugendliche unter 18 Jahren. U. a. die Freistellung zum
Berufsschulbesuch, Pausen- und Ruhezeiten, usw.
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· Die
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - Hier findest du
Vorschriften über die Beschaffenheit von Arbeitsplätzen
(Licht, Luft, Temperaturen, Lärm etc.), Sanitär- und
Pausenräumen.
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· Die
Ausbildungsrahmenpläne - Für jeden Ausbildungsberuf gibt
es einen Ausbildungsrahmenplan, der für alle Betriebe
verbindlich gilt. Im Ausbildungsrahmenplan ist beschrieben, was,
wann und wie lange in der Ausbildung vermittelt werden muss.
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· Die
Tarifverträge - Hier gibt es u. a. den Manteltarifvertrag
(MTV), der die Arbeitsbedingungen, z.B. die Dauer des Urlaubs,
regelt. Des weiteren gibt es die Entgelt-, Ausbildungsvergütungs-
und Sonder -zahlungstarifverträge, in denen geregelt ist, wie
viel „Knete“ man bekommt. In den meisten Tarifgebieten gibt es
auch die so genannten Beschäftigungssicherungstarifverträge,
in denen auch die befristete Übernahme von Auszubildenden in
ein Arbeitsverhältnis geregelt ist.
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· Die
Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmer und
Betriebsrat, beispielsweise zur genauen Lage der Arbeitszeit in der
Ausbildung.
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Wichtig: Man kann
nicht alles wissen - aber es hilft, wenn man weiß wo was
steht!
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...von
der Theorie zur Praxis
In der Praxis muss nun
dieses Gesetzes- und Verordnungswirrwarr mit Leben gefüllt
werden. Dabei kann es dir immer wieder passieren, dass die
Forderungen der JAV - sei es im Rahmen der Kontrolle und Überwachung
oder bei den Maßnahmen (Verbesserungen in der Ausbildung
beantragen) - beim Unternehmer auf „taube Ohren“ stoßen.
Daher ist es total Aufgaben der JAV wichtig, über Gesetze,
Verordnungen usw. hinaus Aktionen, Kampagnen und weitere Aktivitäten
anzuschieben. Nur so macht man auf sich aufmerksam und kann auch
etwas erreichen.
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Hier
einige Beispiele:
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Verbesserungen der Sachmittelausstattung in der Ausbildung (neue
PCs, Taschenrechner, eine CNC
Maschine usw.)
- Die Einführung
einer Ausbildungsstandkontrolle anstelle eines
Beurteilungsverfahrens mit Noten
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Renovierung der Pausenräume
- Die
unbefristete Übernahme aller Auslernenden
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Die Einführung von
Jobtickets
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Die Verlängerung von Lehrgangsphasen
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Die Durchführung von Projekttagen, z. B. „Umweltschutz in
der Berufsausbildung / im Betrieb“
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Woher
bekommst du aber all die Informationen und Materialien, die du
brauchst?
Erste Ansprechpartner sind für dich aber
der Betriebsrat und/oder die IG Metall-Verwaltungsstelle.
Entstehen bei der Beschaffung Kosten, muss diese die Firma tragen
(siehe unter Kosten und Sachaufwand). Neben der
Überwachungsaufgabe soll die JAV Anregungen von den
Kollegen/innen entgegennehmen und dafür sorgen, dass diese
umgesetzt werden. Dies sind die im Gesetz angesprochenen
Maßnahmen, zu denen die JAV verpflichtet ist. Aber bitte
nicht nur auf die Kollegen/innen warten! Du selbst solltest dir
auch Gedanken machen, was besser laufen kann und dazu Vorschläge
machen und diskutieren. Als JAVi brauchst du das Vertrauen und den
Rückhalt der Auszubildenden, wenn du etwas anpacken und
verändern willst. Ohne Vertrauen und Unterstützung wird
kaum etwas auf die Beine zu stellen und zu verändern sein.
Wenn die Jugendlichen und Auszubildenden erkennen, dass die JAV
sich mit ihnen gemeinsam für Interessen einsetzt, so sind sie
auch eher bereit, dich und deine Kollegen/innen als
Interessenvertretung zu akzeptieren und zu Aufgaben der JAV
unterstützen. Hierfür ist ein ständiger
Informations- und Diskussionsfluss mit den Auszubildenden
notwendig.
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