IG-Metall Jugend Nürnberg
OJA - Startseite arrow JAV mit Biss arrow Aufgaben der JAV  
Mittwoch, 8. Februar 2012





Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren
Aufgaben der JAV Drucken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deine Aufgaben als Jugend- und Auszubildendenvertretung

     

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat folgende Aufgabe:

             

                                                                                     

 

  1. Maßnahmen, die den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern dienen, insbesondere in Fragen der Berufsbildung und der Übernahme der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten in ein Arbeitsverhältnis eim Betriebsrat zu beantragen; Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung der in § 60 Abs. 1 (alle Beschäftigten bis 18 und alle Azubis bis 25 Jahren) genannten Arbeitnehmer entsprechend § 80 Abs. 1 Nr. 2a und 2b (Förderung von Frauen und Familie) beim Betriebsrat zu beantragen;

  2. darüber zu wachen, dass die zugunsten der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;

  3. Anregungen von in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern, insbesondere in Fragen der Berufsbildung, entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, beim Betriebsrat auf eine Erledigung hinzuwirken. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die betroffenen in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu informieren;

  4. die Integration ausländischer, in § 60 Abs. 1 genannter Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern und entsprechende Maßnahmen beim Betriebsrat zu beantragen. 


Zur Durchführung ihrer Aufgaben ist die Jugend - und Auszubildendenvertretung durch den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die Jugend - und Auszubildendenvertretung kann verlangen, dass ihr der Betriebsrat die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt ( § 70 BetrVG.). Dies ist die Grundlage deine JAV - Arbeit. Im weiteren Verlauf der Arbeitshilfe werden wir auch andere Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes, die deine Arbeit berühren, an den Anfang der Kapitel stellen.

 

Als JAVi hast du also darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungs-vorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen für die von der JAV vertretenen Beschäftigten eingehalten bzw. durchgeführt werden.

 

Gemeint sind zum Beispiel:

 

  • ·        Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Geregelt sind hier alle Fragen rund um die Ausbildung. Z.B. welche Pflichten hat der Azubi, was sind ausbildungsfremde Tätigkeiten, wie lange dauert die Probezeit, welche Abkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit gibt es usw.

  • ·       Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt alles für Jugendliche unter 18 Jahren. U. a. die Freistellung zum Berufsschulbesuch, Pausen- und Ruhezeiten, usw.

  • ·      Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - Hier findest du Vorschriften über die Beschaffenheit von Arbeitsplätzen (Licht, Luft, Temperaturen, Lärm etc.), Sanitär- und Pausenräumen.

  • ·      Die Ausbildungsrahmenpläne - Für jeden Ausbildungsberuf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan, der für alle Betriebe verbindlich gilt. Im Ausbildungsrahmenplan ist beschrieben, was, wann und wie lange in der Ausbildung vermittelt werden muss.

  • ·      Die Tarifverträge - Hier gibt es u. a. den Manteltarifvertrag (MTV), der die Arbeitsbedingungen, z.B. die Dauer des Urlaubs, regelt. Des weiteren gibt es die Entgelt-, Ausbildungsvergütungs- und Sonder -zahlungstarifverträge, in denen geregelt ist, wie viel „Knete“ man bekommt. In den meisten Tarifgebieten gibt es auch die so genannten Beschäftigungssicherungstarifverträge, in denen auch die befristete Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis geregelt ist.

  • ·      Die Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmer und Betriebsrat, beispielsweise zur genauen Lage der Arbeitszeit in der Ausbildung.

 

 

Wichtig: Man kann nicht alles wissen - aber es hilft, wenn man weiß wo was steht!

 

...von der Theorie zur Praxis

In der Praxis muss nun dieses Gesetzes- und Verordnungswirrwarr mit Leben gefüllt werden. Dabei kann es dir immer wieder passieren, dass die Forderungen der JAV - sei es im Rahmen der Kontrolle und Überwachung oder bei den Maßnahmen (Verbesserungen in der Ausbildung beantragen) - beim Unternehmer auf „taube Ohren“ stoßen. Daher ist es total Aufgaben der JAV wichtig, über Gesetze, Verordnungen usw. hinaus Aktionen, Kampagnen und weitere Aktivitäten anzuschieben. Nur so macht man auf sich aufmerksam und kann auch etwas erreichen.

 

 Hier einige Beispiele: 
-    Verbesserungen der Sachmittelausstattung in der Ausbildung (neue PCs, Taschenrechner, eine CNC
     Maschine usw.) 
-    Die Einführung einer Ausbildungsstandkontrolle anstelle eines Beurteilungsverfahrens mit Noten
-    Renovierung der Pausenräume
-    Die unbefristete Übernahme aller Auslernenden
-    Die Einführung von Jobtickets                               
-    Die Verlängerung von Lehrgangsphasen
-    Die Durchführung von Projekttagen, z. B. „Umweltschutz in der Berufsausbildung / im Betrieb“

 

 

 

 

  

Woher bekommst du aber all die Informationen und Materialien, die du brauchst?
Erste Ansprechpartner sind für dich aber der Betriebsrat und/oder die IG Metall-Verwaltungsstelle. Entstehen bei der Beschaffung Kosten, muss diese die Firma tragen (siehe unter Kosten und Sachaufwand). Neben der Überwachungsaufgabe soll die JAV Anregungen von den Kollegen/innen entgegennehmen und dafür sorgen, dass diese umgesetzt werden. Dies sind die im Gesetz angesprochenen Maßnahmen, zu denen die JAV verpflichtet ist. Aber bitte nicht nur auf die Kollegen/innen warten! Du selbst solltest dir auch Gedanken machen, was besser laufen kann und dazu Vorschläge machen und diskutieren. Als JAVi brauchst du das Vertrauen und den Rückhalt der Auszubildenden, wenn du etwas anpacken und verändern willst. Ohne Vertrauen und Unterstützung wird kaum etwas auf die Beine zu stellen und zu verändern sein. Wenn die Jugendlichen und Auszubildenden erkennen, dass die JAV sich mit ihnen gemeinsam für Interessen einsetzt, so sind sie auch eher bereit, dich und deine Kollegen/innen als Interessenvertretung zu akzeptieren und zu Aufgaben der JAV unterstützen. Hierfür ist ein ständiger Informations- und Diskussionsfluss mit den Auszubildenden notwendig.




 
Webdesign by Webmedie.dk Webdesign by Webmedie.dk