IG-Metall Jugend Nürnberg
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Mittwoch, 8. Februar 2012





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Tarifliche Übernahme für Azubis Drucken

 

 

Der Tarif und die Übernahme

 

              

Mit Ende der Ausbildung endet meist auch das Ausbildungsverhältnis. Der Ausbildungsvertrag ein zeitlich befristeter Vertrag, der einfach mit Ausbildungsende ausläuft und nicht extra gekündigt werden muss (steht in § 21 Berufsbildungsgesetz).

In Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit und Stellenabbau in den Betrieben heißt das, dass viele Auszubildende nach ihrem Ausbildungsende auf der Straße stehen. Diesen Zustand wollte und konnte die IG Metall nicht hinnehmen. 

Im Rahmen der Tarifverhandlungen über die Beschäftigungssicherungstarifverträge hat sich die IG Metall Jugend mit Unterstützung der „ausgewachsenen“ Kollegen/innen für eine tarifliche Übernahmeregelung stark gemacht. Kein leichter Weg, denn der Widerstand der Arbeitgeber war groß.

Es hat sich gelohnt: in vielen Tarifbezirken und Branchen gibt es seit einiger Zeit Regelungen zur Übernahme von auslernenden Auszubildenden, die in den jeweiligen Beschäftigungssicherungstarifverträgen zu finden sind.

Diese Regelungen sind unterschiedlich: zu meist ist ein Übernahmeanspruch von 12 Monaten vereinbart; in einigen nur 6 Monate. Auch die Ausnahmeregelungen, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber von seiner Übernahmeverpflichtung abweichen kann, sind unterschiedlich.

Mach dich bei deiner IG Metall Verwaltungsstelle schlau, ob der Arbeitgeber an den entsprechenden Beschäftigungssicherungstarifvertrag gebunden ist und was genau für deine Azubis gilt. Nur so kannst du sie ordentlich informieren und kontrollieren, ob sich der Arbeitgeber an die Regelung hält.

 

Übrigens: Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf tarifliche Übernahme haben nur Mitglieder der IG Metall. Auch das sollten deine Azubis wissen.



Und zur Erinnerung für dich: als JAVi gilt trotz allem § 78 a BetrVG - und sonst gar nichts!!!!

 
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