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Der
Tarif und die Übernahme

Mit
Ende der Ausbildung endet meist auch das Ausbildungsverhältnis.
Der Ausbildungsvertrag ein zeitlich befristeter Vertrag, der einfach
mit Ausbildungsende ausläuft und nicht extra gekündigt
werden muss (steht in § 21 Berufsbildungsgesetz).
In Zeiten von hoher
Arbeitslosigkeit und Stellenabbau in den Betrieben heißt das,
dass viele Auszubildende nach ihrem Ausbildungsende auf der Straße
stehen. Diesen Zustand wollte und konnte die IG Metall nicht
hinnehmen.
Im Rahmen der
Tarifverhandlungen über die
Beschäftigungssicherungstarifverträge hat sich die IG
Metall Jugend mit Unterstützung der „ausgewachsenen“
Kollegen/innen für eine tarifliche Übernahmeregelung stark
gemacht. Kein leichter Weg, denn der Widerstand der Arbeitgeber war
groß.
Es hat sich gelohnt:
in vielen Tarifbezirken und Branchen gibt es seit einiger Zeit
Regelungen zur Übernahme von auslernenden Auszubildenden, die in
den jeweiligen Beschäftigungssicherungstarifverträgen zu
finden sind.
Diese Regelungen sind
unterschiedlich: zu meist ist ein Übernahmeanspruch von 12
Monaten vereinbart; in einigen nur 6 Monate. Auch die
Ausnahmeregelungen, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber von
seiner Übernahmeverpflichtung abweichen kann, sind
unterschiedlich.
Mach dich bei deiner
IG Metall Verwaltungsstelle schlau, ob der Arbeitgeber an den
entsprechenden Beschäftigungssicherungstarifvertrag gebunden ist
und was genau für deine Azubis gilt. Nur so kannst du sie
ordentlich informieren und kontrollieren, ob sich der Arbeitgeber an
die Regelung hält.
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Übrigens:
Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf tarifliche Übernahme
haben nur Mitglieder der IG Metall. Auch das sollten deine Azubis
wissen.
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Und
zur Erinnerung für dich: als JAVi gilt trotz allem § 78 a
BetrVG - und sonst gar nichts!!!!
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