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Die
allgemeine Übernahme
JAVis, die eine
konsequente Arbeit machen, sich z. B. für den Erhalt und Ausbau
von Ausbildungsplätzen, eine Verbesserung der
Ausbildungsqualität oder die Übernahme aller Auslernenden
einsetzen, kommen schnell in Konflikt mit den Unternehmern. Diese
Arbeit kratzt den „Herr im Haus“ - Standpunkt des Chefs an.
Einschüchterungsversuche auf die JAVis durch die
Unternehmensseite sind keine Seltenheit. Damit aktive JAVis wegen
ihres Engagements nicht durch die Verweigerung der Übernahme
„bestraft“ werden, gibt es den § 78 a BetrVG, den sich die
Gewerkschaftsjugend hart erkämpft hat:
den Anspruch von JAVis
auf unbefristete Übernahme in ein Vollzeitarbeitsverhältnis.
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Schritt für Schritt ~ So beantragst du deine Übernahme nach §78a BetrVG.
Hier haben wir eine Schritt für Schritt Anleitung zur Beantragung der unbefristeten Übernahme nach §78a BetrVG zusammengetragen. Wenn ihr Fragen habt, es sind euch Dinge unklar oder die eure Situation ist ein wenig komplexer, dann scheut euch nicht und ruft bei uns an. Hier geht es um eure Zukunft! Da sollte man keine Fehler machen. ;-)
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Hier
nochmal die genauen Regeln für die Übernahme der JAVi´s
Die
Übernahme entsprechend der erworbenen Qualifikationen
Die Übernahme
entsprechend der erworbenen Qualifikationen ist eine, für alle
Azubis gleichermaßen wichtige, Voraussetzung für die
persönliche Entwicklung und Vertiefung des bis dahin Erlernten.
So wichtig die Tätigkeit der JAV auch ist, sie bleibt zeitlich
begrenzt. Im Vordergrund steht also - auch bei JAVis - der Beruf,
indem man tätig ist bzw. der erlernt wird. Nach § 78 a
Abs.2 und § 37 Abs. 4 und 5 BetrVG besteht ein Anspruch auf eine
unbefristete Übernahme ausdrücklich in Verbindung mit einem
der Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz. Nur wenn ein solcher
Arbeitsplatz nicht frei ist, ist eine Übernahme auf einen der
Ausbildung nicht entsprechenden Arbeitsplatz möglich.
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Wissen
was zu tun ist
Aktivitäten
zur Übernahme
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